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barrierefreies Bad über die Pflegekasse - fliesenundhandwerk

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Barrierefreies Wohnen - Pflegekasse für Ihr Bad
Für Umbaumaßnahmen, die eine häusliche Pflege möglich machen,  eine selbstständige Lebensführung der Pflegebedürftigen fördern, gewährt  Ihre Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4180€ (AOK).
Umbauten, die Wohnraum für die pflegebedürftige Person  barrierefrei machen, werden als Wohnumfeldverbesserung bzw.  wohnumfeldverbessernde Maßnahme bezeichnet.

Damit Sie vom Zuschuss profitieren, stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse, wir unterstützen Sie bei der Beurteilung, Kosteneinschätzung und Umsetzung.

Es gilt, ca. 4.000 Euro  pro Maßnahme und Person. Der Zuschuss ist gleich hoch bei Pflegegrad 1  - 5.
Leben mehrere pflegebedürftige Personen gemeinsam in einem Haushalt, kann  der Zuschuss bis zu 4x (16.000€) pro Maßnahme beantragt werden.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die Badsanierung nur in Zubehörteilen, nicht aber in die Bausubstanz eingreifende Teile. Zu diesen "Hilfsmitteln" gehören unter anderem Haltegriffe oder ein Dusch-WC.

Beispiele für die Nutzung der Förderung über die Pflegekasse sind:

  • ebenerdige (barrierefreie) Dusche herstellen
  • Umbau von einer Badewanne zu einer Dusche
  • Installation eines Badewannenlifts
  • Türverbreiterungen / Türvergrößerungen
  • fest installierte Rampen und Treppenlifte
  • Anbringen eines Geländers
  • für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers z.B. durch Versatz der Sanitärausrüstung (z.B. WC)
  • Verbesserung der Zugänglichkeit (Änderung des Grundrisses)
  • Absenkung  von Hängeschränken
  • Installation von mit dem Rollstuhl unterfahrbaren  Kücheneinrichtungen
  • Verlegen von rutschsicheren Böden
  • Anbringen von Stützgriffen und Haltegriffen
  • Abbau von Hindernissen und Stolperfallen

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